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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Gröbenzell

Am Samstag, den 13.02.10, gegen 17.20 Uhr befuhr eine 66jährige Münchnerin mit ihrem Pkw VW Golf die Akeleistr. in Gröbenzell. Als ihr ein Pkw Renault entgegen kam, stießen beide Fahrzeuge mit den Außenspiegeln zusammen. Hierbei wurde der Außenspiegel des VW beschdäigt. Der Schaden beträgt ca. 100 Euro. Sowohl die Fahrerin des VW als auch der Fahrer des Renault, ein 49jähriger Gröbenzeller, stiegen daraufhin aus ihren Fahrzeugen aus. Der Renault-Fahrer warf der VW-Fahrerin vor, dass sie wartepflichtig gewesen wäre. Daraufhin wollte diese die Polizei rufen. Der Renaultfahrer stieg jedoch in sein Fahrzeug ein und verließ die Unfallstelle ohne seine Personalien angegeben zu haben. Da jeder Unfallbeteiligte, egal ob er den Unfall schuldhaft verusachte oder nicht, verpflichtet ist seine Personalien anzugeben, wird gegen den Renaultfahrer nun wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort ermittelt.


Polizei Gröbenzell | Bei uns veröffentlicht am 14.02.2010


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